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Huidige wijzigingen op het gebied van regelgeving 2012
In Duitsland
Wijzigingsontwerp van de Arzneimittelwet (AMG)
Het federale ministerie heeft een wetsvoorstel ingediend waarmee het AMG, maar ook diverse andere voorschriften met betrekking tot geneesmiddelen, gewijzigd moeten worden. Belangrijke vernieuwingen ontbreken, omdat het vooral gaat om aanpassingen aan bekende eisen uit EU-richtlijnen. De 12 artikelen van het wetsvoorstel behandelen de volgende gebieden:
• Arzneimittelgesetz
• Apothekengesetz
• Betäubungsmittelgesetz
• Heilmittelwerbegesetz
• Bezeichnungsverordnung
• Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe
• GCP-Verordnung
• AMG-Anzeigeverordnung
• Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung
• Medizinprodukte-Gesetz
• DIMDI-Arzneimittelverordnung
Verschillende wijzigingen in genoemde gebieden hebben echter invloed op GMP en GDP en dienen daarom in acht genomen te worden:
• Gefälschte Arzneimittel
• Gefälschte Wirkstoffe
• Kennzeichnung von Arzneimitteln
• Sicherheitsmerkmale für Arzneimittel
• Notifikationsverfahren für Arzneimittel
• Sera
• Erklärung zu Wirkstoff-GMP bei den Zulassungsunterlagen
• Hilfsstoffe
• Lieferantenqualifizierung
• Qualifizierung von Arzneimittelgroßhändlern
• Arzneimittelvermittlung
• Wegfall der Bezeichnungsverordnung
International
ICH-Guidelines
Die Quality Implementation Working Group hat Erläuterungen zu aktuellen ICH-Leitlinien veröffentlicht, die die Umsetzung und Interpretation dieser Richtlinien für Anwender aus Industrie und Behörden erleichtern sollen. Ein aktuelles Dokument erläutert spezielle Fragen zu Quality by Design (QbD). Großer Wert wird auf die Erklärung von Begriffen im Zusammenhang mit Quality Risk Management und der Praxis der Risikobewertung gelegt. Dazu folgen Einzelheiten zur Anwendung und Vorgehensweise sowie zum Umfang in der Praxis der Risikobewertung.
Im weiteren Teil des Dokuments werden Details wie Chargenfreigabe, QbD in der Zulassung, Modelle für QbD-Studien sowie Vorgehensweisen bei Prozessvalidierung unter Berücksichtigung der Grundprinzipien der Guidelines Q8 und Q10 erläutert.
Neuigkeiten von der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
Die WHO hat nach einer Tagung einen neuen und sehr umfangreichen Technical Report veröffentlicht, der viele Klarstellungen zu technischen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Herstellung von Arzneimitteln enthält. Der Bericht ist in 15 Anhänge gegliedert, von denen sich allerdings nur ein Teil mit GMP-relevanten Fragen beschäftigt. Er vermittelt den Eindruck, dass die WHO sich zu einem Bindeglied für die internationale Harmonisierung entwickeln möchte.
Einige allgemeine Änderungen bei WHO-GMP sind:
• Das Freigabe-Procedere für die von der WHO charakterisierten und vertriebenen Referenzstandards wurde verändert, beschleunigt und an die europäischen Standards angepasst.
• Der GMP-Leitfaden wurde um das Kapitel Product Quality Review ergänzt und das Grundprinzip einer Quality Unit, bestehend aus Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung, eingeführt. Auch hier erfolgte eine Anpassung an die Vorgaben der EU und FDA.
• Zusätzlich zu dem mit dem EU-GMP-Leitfaden übereinstimmenden Site Master File wird ein Laboratory Information File mit wesentlich ausführlicheren Angaben zu Ausstattung und Aktivitäten eines Prüflabors enthalten.
Weitere vier Anhänge des Technical Reports enthalten jedoch umfangreichere und GMP-relevante Änderungen:
Good Practices for Pharmaceutical Microbiology Laboratories
Die WHO hat ihre Good Practices für pharmazeutische Qualitätskontrolllabore durch besondere GMPs für mikrobiologische Kontrolllabore ergänzt. Die beschriebenen Anforderungen orientieren sich insbesondere an den Regelwerken der EU und der FDA mit folgenden Anwendungsbereichen:
• Sterilitätstest
• Nachweis, Isolierung, Identifizierung und Qualifizierung von Mikroorganismen in Produkt und beim Umgebungsmonitoring
• Endotoxinbestimmung
• Assays mit mikrobiologischen Testsystemen
Das Regelwerk ist in 12 detaillierte Kapitel sowie fünf Anhänge gegliedert und basiert auf praxisnahen und wissenschaftlichen Grundlagen.
Supplementary Guidelines on GMP`s for HVAC-Systems for non-sterile Pharmaceutical Dosage Forms
In einem Anhang zu ihrem Technical Report hat die WHO allgemeine Prinzipien ihres GMP-Leitfadens für HVAC-Systeme bei der Herstellung nicht-steriler Arzneiformen veröffentlicht. Für gefährliche Produkte gelten diese allerdings nicht, da hierfür besondere eigene Regeln bestehen.
Alle Maßnahmen sollen dem Schutz von Personal, Produkt sowie Umwelt dienen. Die tatsächlichen Erfordernisse für ein angemessenes HVAC-System sind nach risikobasierten Grundsätzen festzulegen.
Hieraus ergeben sich Anforderungen an:
• Festlegung der Raumklasse
• Art der Luftfiltration, Temperatur und Luftfeuchte
• Luftwechselraten
• Luftströmung
• Anordnung der Schleusen, Druckdifferenzen
• Staub- und Umweltschutz
Es werden detaillierte Vorgaben gemacht bezüglich der Einteilung der Reinraumklassen, der Art der zu verwendenden Filter, Anordnung von Räumlichkeiten sowie Inbetriebnahme und Qualifizierung.
Insgesamt gehen die beschriebenen Anforderungen erheblich über die des EU-GMP-Leitfadens aber auch über die der FDA hinaus, wobei besonders der geforderte Einsatz von High Efficiency Particulate Air (HEPA)-Filtern für Bereiche zur Herstellung nicht-steriler Arzneiformen auffällt und fachlich wohl nicht zu begründen sein dürfte.
WHO Guidelines on Transfer of Technology in Pharmaceutical Manufacturing
Ein weiterer Anhang zum Technical Report der WHO beschäftigt sich mit dem Technologietransfer von Produktionsprozessen und den damit verbundenen analytischen Methoden für Arzneimittel. Die Herstellung von Wirkstoffen ist nicht mit einbezogen.
Da die zuständigen Organisationen in Europa und den USA bisher keine oder kaum regulatorische Forderungen im Zusammenhang mit Technologietransfer aufgestellt haben, ist die vorgelegte Leitlinie die erste offizielle Sammlung von hierbei zu beachtenden Prinzipien.
Natürlich kann diese Sammlung keine sehr detaillierten Vorgaben enthalten, da die Anforderungen stets dem Einzelfall angepasst werden müssen. Einige grundlegende Prinzipien sind jedoch zu beachten:
• Der Technologietransfer betrifft sowohl den abgebenden als auch den aufnehmenden Partner gleichermaßen und muss durch eine schriftliche Vereinbarung geregelt werden.
• Es sind ein Projekt- und ein detaillierter Transferplan zu erstellen, wobei die Prinzipien des Risikomanagements zu berücksichtigen sind.
• Die Fähigkeiten beider Parteien müssen vergleichbar sein und eventuelle Defizite geprüft werden.
• Der Ausbildungsstand des Personals muss vergleichbar sein oder durch Schulung angepasst werden.
Für die zu beachtenden Voraussetzungen innerhalb der einzelnen Bereiche des aufnehmenden Betriebs enthält die Leitlinie wichtige Details und stellt damit sicherlich eine wertvolle Orientierungshilfe dar, zumal wohl damit zu rechnen ist, dass die Behörden der EU und USA auf diesem Gebiet nicht untätig bleiben werden.
WHO Guidance for Storage and Transport of time- and temperature-sensitive Products
Diese in ihrem Annex 9 veröffentlichte Guidance ist nicht als übergeordnetes Regelwerk zu den nationalen Regularien von GMP, GDP und GSP anzusehen, die Vorrangstellung behalten müssen. Es richtet sich an Behörden, Logistiker/Transporteure und Mitarbeiter von Apotheken/Heilberufen. Sie enthält sowohl obligatorische als auch nur wünschenswerte Vorgaben, die sehr detaillierte Anforderungen an alle Aspekte von Lagerung und Transport der betroffenen sensiblen Produkte enthalten, wie:
• Anforderungen an Transportbehälter und Transportfahrzeuge
• Mess- und Regelgeräte sowie deren Qualifizierung
• Räume
• Dokumentation
• Notfallmaßnahmen
Insgesamt stellt das Regelwerk eine nahezu vollständige Zusammenfassung der Anforderungen an Lagerung und Transport dieser sensiblen Produkte dar, abgesehen von wenigen Aspekten, die noch ergänzt werden müssen.

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