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SH+E strebt Sanierung im Insolvenzverfahren an Geschäftsbetrieb soll fortgeführt werden

Die SH+E GmbH strebt mit ihren Tochtergesellschaften eine Sanierung im Insolvenzverfahren an. „Eine  Neubewertung laufender Projekte im Anlagenbau hat ergeben, dass uns Defizite drohen und die Risiken höher sind. Da unter diesen Bedingungen eine weitere Finanzierung nicht mehr darstellbar war, haben wir heute Antrag auf Eröffnung eines entsprechenden Verfahrens beim Amtsgericht Waldshut-Tiengen gestellt. Das Ziel ist, so den Erhalt der Betriebe der SH+E Gruppe und möglichst vieler Arbeitsplätze zu gewährleisten“, betont SH+E Geschäftsführer Eckhard Rau.

Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren schließt auch die Tochtergesellschaften STULZ-PLANAQUA GmbH, Hager + Elsässer GmbH, STULZ GTA GmbH, H+E PACKTEC GmbH, H+E PROTEC GmbH, H+E S-Tec GmbH sowie die LimnoTec Abwasseranlagen GmbH ein. Bei allen Gesellschaften soll der Geschäftsbetrieb zunächst weiter gehen. Auch die Arbeitsverhältnisse aller Mitarbeiter bei den Gesellschaften, die Insolvenzantrag gestellt haben, bestehen unverändert mit allen Rechten und Pflichten fort.

„Das vorläufige Insolvenzverfahren schafft finanziellen Spielraum für die Sanierung. Wir wollen zusammen mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter eine Lösung finden, um die einzelnen Betriebe und möglichst viele Arbeitsplätze  dauerhaft zu erhalten. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass uns die Kunden und Lieferanten weiter aktiv unterstützen und die langjährigen Geschäftsbeziehungen fortgesetzt werden können“, betont Rau.

Näheres zum Sanierungskonzept lässt sich jedoch erst sagen, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter seine Arbeit aufgenommen hat. Die Berufung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird für morgen erwartet.

Bei der SH+E Gruppe sind in Deutschland rund 700 Mitarbeiter beschäftigt. Die Hauptstandorte sind Grafenhausen (119 Mitarbeiter), Stuttgart (190 Mitarbeiter), Bonndorf (53 Mitarbeiter), Ahaus (65 Mitarbeiter) sowie Nettelstedt (55 Mitarbeiter) Bremen (50 Mitarbeiter) und Dresden (52 Mitarbeiter).

Die Auslandsniederlassungen als rechtlich eigenständige Einheiten sind von den Insolvenzanträgen zunächst nicht betroffen und arbeiten weiter wie bisher.


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