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Aktuelle regulatorische Änderungen in der EU und Neuigkeiten im Bereich steriler Arzneiformen

Aktuelle regulatorische Änderungen in der EU und Neuigkeiten im Bereich steriler Arzneiformen
Aktuelle regulatorische Änderungen in der EU und Neuigkeiten im Bereich steriler Arzneiformen

Aktuelle regulatorische Änderungen in der EU

Änderungen bei den Arzneimittelzulassungen

Am 1. Januar 2010 ist die neue Verordnung 1234/2008 vom 24. November 2008 über die Prüfung von Änderungen der Zulassungen von Human- und Tierarzneimitteln in Kraft getreten. Sie dient der Harmonisierung der bisher gültigen nationalen und europäischen Verfahren zur Änderung an Arzneimittelzulassungen. Wegen der besonders hohen Zahl von nur national zugelassenen Arzneimitteln (ca. 85 %) für die § 29 des Arzneimittelgesetzes (AMG) bisher anzuwenden ist, besteht hier Handlungsbedarf, da es hierbei zuweilen zu Abweichungen von den EU-Vorgaben kommt. Die Umsetzung dieser Verordnung erfolgt allerdings erst zum Januar 2011 mit der Einführung der Richtlinie 2009/53, die Ende 2009 veröffentlicht wurde und deren umfangreicher Annex detaillierte Informationen zur Kategorisierung möglicher Änderungen und Anforderungen für deren Änderungsanträge enthält. Die neue EU-Verordnung regelt im Wesentlichen die folgenden Punkte bei bestehenden Zulassungen:

  • Einteilung der Änderungen in die Klassen IA, IA/IN, IB und II mit entsprechenden Anforderungen
  • Möglichkeit der Zusammenfassung mehrerer Änderungen
  • Festlegung neuer, verkürzter Fristen für Antragsteller und Behörde
  • Verweis auf Leitlinien zur Kategorisierung von Änderungen und der dann anzuwendenden Verfahren

Alle Zulassungen ab 1998 sind ab 20. Januar 2011 nach der neuen Richtlinie 2009/53 zu behandeln. Ältere Zulassungen sind nicht betroffen. Rein nationale Zulassungen sind ebenfalls nicht betroffen und unterliegen nationalen Regelungen.

Neuigkeiten im Bereich steriler Arzneiformen

Validierung aseptischer Prozesse

Die PIC/S Kommission hat ein überarbeitetes internes Dokument mit Grundregeln für die Validierung aseptischer Prozesse öffentlich gemacht. Es enthält detaillierte Kriterien für die Beurteilung von Nährmedium-Abfüllungen der unterschiedlichsten Sterilprodukte und geht auf deren Besonderheiten ein. Es ist davon auszugehen, dass die hier definierten Anforderungen demnächst auch in den Annices des GMP-Leitfadens aufgenommen werden. Neben den Grundprinzipien der Nährmedium-Abfüllungen enthält das Dokument folgende Kapitel:

  • Besonderheiten für die Darreichungsformen
  • Testdurchführung
  • Nährmedien
  • Inkubationsbedingungen
  • Häufigkeit von Abfüllungen
  • Auswertung der Ergebnisse
  • Umgebungsmonitoring
  • Qualifizierung des Personals
  • Container Closure Integrity Testing
  • Sterilisation von Behältern, Stopfen und Anlagenteilen
  • Filter Integrity Testing
  • Desinfektion
  • Integrität von Dichtungen

Dieses aktualisierte Dokument gibt somit eine ausführliche Anleitung zur Durchführung von Nährmedium-Abfüllungen zur Simulierung aseptischer Herstellungsprozesse. Es enthält im Wesentlichen die bekannten Prinzipien der Validierung aseptischer Herstellung steriler Produkte.

Hilfe zur Anwendung des revidierten Annex 1 Manufacture of Medicinal sterile Products

Zum 01. Dezember 2009 hat die PIC/S Kommission eine Interpretationshilfe zur Anwendung des in 2008 geänderten Annex 1 des GMP-Leitfadens mit dem Ziel einer harmonisierten Anwendung bei der Inspektion von Herstellern steriler medizinischer Produkte vorgelegt. Angewendet werden sollen dessen Vorgaben sowohl von Behörden in den PIC/S Mitgliedern als auch in den EG-Ländern.

Das Dokument macht detaillierte Vorgaben zu den Bereichen:

  • Reinraumqualifizierung mit Angaben zur Häufigkeit der Requalifizierung sowie der Prüfparameter und Methoden in den unterschiedlichen Reinraumklassen
  • Routinemonitoring mit Methoden
  • Mikrobiologisches Monitoring
  • Media Fills
  • Bioburden-Bestimmung und Filter Efficasy Testing
  • Reinraumbedingungen bei der Herstellung von Vials sowie deren Monitoring

Das vorgelegte Dokument stellt eine wertvolle Hilfe für Behörden und Herstellungsbereiche dar, weil viele Interpretationsprobleme entfallen.


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