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Deutlich bessere Ergebnisse beim 2. Ringversuch zur Ermittlung der Wiederfindungsrate von Testpartikeln gemäß VDA 19 Teil 1

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Im Rahmen des zweiten Ringversuchs zur Ermittlung der Wiederfindungsrate von Testpartikeln, nutzten auch in diesem Jahr zahlreiche Unternehmen die Gelegenheit, Prozessabläufe der eigenen Sauberkeitsuntersuchung zu qualifizieren. Einige konnten dabei ihr Ergebnis im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbessern.

Unter den Teilnehmern waren erneut namhafte OEMs, Tier 1 und Tier 2 sowie viele Laboratorien, in denen Sauberkeitsuntersuchungen als Dienstleistung angeboten werden. Vor allem Letztere nutzten das Angebot, potentielle Kunden mit der Veröffentlichung ihres Firmenlogos in Verbindung mit einem positiven Ergebnis, von der Qualität ihres Labors zu überzeugen. Dies ist unter anderem auf der Internetpräsenz des Anbieters Marhan Normpartikel möglich. Auf diese Weise entsteht an dieser Stelle eine „lebende“ Datenbank, in der sich Unternehmen, deren Auftragsvolumen an Teilen mit Sauberkeitsvorgaben kein eigens Labor rechtfertigt, über die Qualität ihrer potentiellen Dienstleister informieren können. Die Veröffentlichung eines Ergebnisses in Zusammenhang mit dem Firmenlogo geschieht jedoch ausschließlich auf expliziten Wunsch der Teilnehmer. Bei der Durchführung des Ringversuchs wird größten Wert auf Diskretion gelegt. Selbst den Mitarbeitern von Marhan Normpartikel ist es nicht möglich, ein Testergebnis mit dem dazugehörigen Unternehmen in Verbindung zu bringen. Ausgeklügelte Auswerteregularien stellen sicher, dass es nur dem jeweiligen Teilnehmer ermöglicht wird, sein Ergebnis mit seinem eigenen Unternehmen zu kombinieren.

Auch im Rahmen des zweiten Ringversuchs konnte das von Marhan eigens für die Ermittlung der Wiederfindungsrate von Testpartikeln entwickelte Gebrauchsnormal für Sauberkeitsuntersuchungen „PartikelMaster“ überaus erfolgreich eingesetzt werden. Bei dem Gebrauchsnormal handelt es sich um einen Objektträger aus Glas, der kontrolliert mit Testpartikeln kontaminiert ist. Die Testpartikel sind so auf dem Objektträger fixiert, dass sie sich bei der Extraktion einer Sauberkeitsuntersuchung vom Objektträger ablösen und dadurch in den Prozessablauf der Sauberkeitsuntersuchung, Extraktion – Trocknung – Filterhandhabung – Mikroskopie, eingebracht werden. Die Anzahl und Größenverteilung der Normpartikel auf dem Objektträger wird mikroskopisch ermittelt und das Ergebnisprotokoll, das sogenannte Vorgabeprotokoll, wird dem kontaminierten Objektträger beigelegt. Sie ist Bestandteil des Normals und gibt eine Information über die genaue Partikelanzahl und Größenverteilung der Testpartikel auf dem Objektträger. Auf diese Weise wird ein Gegenstand mit bekanntem Verschmutzungsgrad erzeugt. Bei der Durchführung des Ringversuchs wird das Vorgabeprotokoll jedoch zunächst zurück gehalten, so dass den Teilnehmern nicht bekannt ist, wieviele Partikel sich in welcher Größenverteilung auf dem Objektträger befinden. Auf diese Weise ist eine objektive Auswertung möglich. Zum Abschluss des Versuchs erhält jeder Teilnehmer seine persönliche Wiederfindungsrate zusammen mit einem Teilnahmezertifikat ausgehändigt.

Die durchschnittliche Wiederfindungsrate lag beim zweiten Ringversuch deutlich über der des ersten Ringversuchs. Lag die durchschnittliche Wiederfindungsrate aller Teilnehmer im vergangenen Jahr bei 89 % wurden in diesem Jahr im Durchschnitt 93 % erreicht. Darüber hinaus konnten einige der Teilnehmer ihr Ergebnis im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbessern. Bedenkt man, dass die Extraktion als wichtigster Bestandteil von Sauberkeitsuntersuchungen mit Hilfe einer Ermittlung der Wiederfindungsrate hervorragend qualifiziert werden kann, wird deutlich wie wichtig diese Möglichkeit der Qualifizierung ist. Selbst das beste mikroskopische Auswertesystem kann eine mangelhaft durchgeführte Extraktion kaum mehr retten. Auch durch falsches Handling oder fehlerhafte Extraktionseinrichtungen können bei der Durchführung von Sauberkeitsuntersuchungen oftmals unbemerkt viele für das Ergebnis relevante Partikel verloren gehen. Die Blindwertermittlung gibt Auskunft darüber, inwieweit das Ergebnis einer Sauberkeitsuntersuchung durch nicht relevante und von außen zugeführte Partikel verfälscht wird. Durch die Ermittlung der Wiederfindungsrate von Testpartikeln kann dem gegenüber sichergestellt werden, dass keine Partikel, die von dem zu prüfenden Bauteil stammen und damit für das Ergebnis relevant sind, verloren gehen. Daher ist eine regelmäßige Anwendung dieser Methode zu empfehlen. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass alle Prozessabläufe den Sollvorgaben entsprechen und das Prüfequipment in einwandfreiem Zustand arbeitet.

Unter anderen haben die folgenden Unternehmen / Sauberkeitslabore beim Ringversuch 2017 eine Wiederfindungsrate von 100 % erreicht:

- DHD Technology GmbH & Co. KG, Anschrift: Rother Str. 1, D-91174 Spalt
- DHD Clean Parts GmbH & Co. KG, Anschrift: Gewerbepark Hügelmühle 43, D-91174 Spalt
- Inspekt e.G., Anschrift: Südbeckenstraße 20A, D-76189 Karlsruhe
- parts and particles GbR, Anschrift: Vogelsbergstraße 3, D-63674 Altenstadt

- SAS hagmann GmbH, Anschrift: Weberstraße 3, D-72160 Horb a.N.
- Techsa-Cleancheck Kft., Anschrift: Árpád utca 17, H-9321 Farád

 


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